Gründung eines Unternehmens in Polen als Ausländer – was müssen Sie wissen?
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Polen ist einer der am schnellsten wachsenden Märkte Europas und zieht erfolgreich Ausländer an, die hier ihre eigenen Unternehmen registrieren. Dies wird durch günstige Vorschriften und transparente Verwaltungsverfahren begünstigt. Wie gründet man als Ausländer ein Unternehmen in Polen? Finden Sie es heraus!
Kann ein Ausländer in Polen ein Unternehmen gründen?
Ausländer können in Polen ein Unternehmen gründen. Die Regeln für die Registrierung einer Geschäftstätigkeit hängen jedoch vom Herkunftsland und dem rechtlichen Status ab.
Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Länder + Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie der USA und der Schweizerischen Eidgenossenschaft können in Polen ein Einzelunternehmen oder eine beliebige Handelsgesellschaft, Niederlassung oder Vertretung gründen. EU-Bürger haben darüber hinaus das Recht, grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen, ohne ihre Tätigkeit in Polen registrieren zu müssen. Für Personen aus Nicht-EU-Ländern ist zusätzlich eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Es gibt keine rechtlichen Hindernisse für Personen ohne Wohnsitz in Polen, hier ein Gewerbe zu eröffnen. Sie müssen jedoch über einen Titel für die Räumlichkeiten verfügen, in denen das Gewerbe betrieben wird. Dies gilt auch für Handelsgesellschaften. Genau in dieser Phase lohnt es sich, über ein ein virtuelles Büroin Betracht zu ziehen, das eine schnelle Erlangung einer Registrierungs- und Korrespondenzadresse ermöglicht – eine beliebte Lösung unter ausländischen Unternehmern.
Welche Formen der wirtschaftlichen Tätigkeit stehen Ausländern in Polen offen?
Die von Ausländern am häufigsten gewählte Form der Geschäftstätigkeit in Polen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.). Diese Rechtsform ist attraktiv, weil:
- keine Anmeldung in Polen erforderlich;
- schützt das Privatvermögen – die Gesellschafter einer GmbH haften nicht mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft;
- bietet die Möglichkeit einer einfachen Umwandlung und Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit;
- Sie kann online registriert werden.
Es kommt jedoch vor, dass Ausländer auch andere Unternehmensformen wählen, wie z. B. Einzelunternehmen (JDG) oder Personengesellschaften. In diesem Fall müssen jedoch zusätzliche rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Im Falle von JDG:
- Die Registrierung erfolgt im CEIDG – online (mit einem vertrauenswürdigen Profil) oder in der Gemeindeverwaltung.
- Es ist erforderlich, eine polnische Geschäftsadresse anzugeben.
- Ein Ausländer ohne PESEL-Nummer muss seine Tätigkeit stationär registrieren lassen.
- Es besteht keine Verpflichtung zur Einbringung von Startkapital.
- Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Eine etwas komplexere Form der Geschäftstätigkeit stellen Gesellschaften dar, deren Registrierung den Abschluss eines Vertrags erfordert (online auf der Grundlage einer Vorlage in S24 oder notariell). Die Registrierung einer Gesellschaft ist mit der Verpflichtung zur Entrichtung von Gerichtsgebühren und in vielen Fällen auch zur Einbringung von Stammkapital verbunden.
Wie läuft die Registrierung eines Unternehmens in Polen ab?
Die Anmeldung eines Einzelunternehmens durch einen Ausländer erfolgt online oder bei einer Gemeindeverwaltung Ihrer Wahl. Für die Online-Anmeldung ist die Einrichtung eines vertrauenswürdigen Profils erforderlich, das die Registrierung des Unternehmers auf biznes.gov.pl und die elektronische Unterzeichnung des Antrags ermöglicht.
Ausländer, die keine PESEL-Nummer besitzen, können ihr Unternehmen ausschließlich persönlich bei der Gemeindeverwaltung registrieren lassen, indem sie ihren Reisepass oder einen anderen Ausweis vorlegen.
Im Falle einer Gesellschaft erfolgt die Registrierung über das S42-System oder das PRS-Portal, wo ebenfalls die Einrichtung eines Kontos, eines vertrauenswürdigen Profils oder einer qualifizierten Signatur erforderlich ist.
Die Registrierung der Gesellschaft kann auch einem Bevollmächtigten übertragen werden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, ein Konto in den KRS-Systemen einzurichten. Darüber hinaus müssen weder die Gesellschafter noch die Geschäftsführung über eine polnische PESEL-Nummer verfügen. Wenn jedoch ein Mitglied der Geschäftsführung eine PESEL-Nummer besitzt, kann es später selbstständig und kostenlos Jahresabschlüsse einreichen.
Aus diesem Grund ist es optimal, wenn die Gesellschafter und die Geschäftsführung polnischer über PESEL-Nummern und qualifizierte elektronische Signaturen verfügen. Dies erleichtert die Führung des Unternehmens erheblich. Es ist erwähnenswert, dass sowohl die PESEL-Nummer als auch die qualifizierte Signatur Biznes Spot ohne die physische Anwesenheit des Kunden in Polen organisiert Biznes Spot .
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Rechtsform der wirtschaftlichen Tätigkeit – wie passt man sie an die Besonderheiten des Geschäfts an?
- PKD-Klassifizierung – wie wählt man den richtigen Code für sein Unternehmen?
Welche steuerlichen Verpflichtungen sind mit der Führung eines Unternehmens in Polen verbunden?
Ausländer, die in Polen ein Unternehmen betreiben, müssen die Steuerregeln einhalten, die von ihrem Status abhängen:
- Steuerpflichtige in Polen – Personen, die ihren persönlichen/wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Polen haben oder sich länger als 183 Tage im Jahr hier aufhalten, unterliegen der Steuerpflicht für ihr gesamtes Einkommen, unabhängig davon, wo es erzielt wird.
- Nichtansässige Steuerpflichtige – Personen, die keinen Wohnsitz in Polen haben, unterliegen einer beschränkten Steuerpflicht (sie zahlen nur Steuern auf Einkünfte, die sie in Polen erzielen). Bei internationalen Aktivitäten wird die Steuerpflicht durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Sozialversicherungsbeiträge. Grundsätzlich gilt, dass man nur in einem Land sozialversicherungspflichtig sein kann, in dem:
- sich der Wohnsitz befindet – wenn dort ein wesentlicher Teil der Arbeit verrichtet wird;
- befindet sich der Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit – wenn der Eigentümer des Unternehmens nicht in dem Land wohnt, in dem er einen wesentlichen Teil seiner Arbeit verrichtet.
Benötigt ein Ausländer zusätzliche Genehmigungen, um in Polen geschäftlich tätig zu sein?
Bürger aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz und den USA benötigen keine zusätzlichen Genehmigungen – sie können ihre Tätigkeit zu denselben Bedingungen wie Polen ausüben. Andere Ausländer benötigen nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie ein Einzelunternehmen betreiben möchten. Diese Verpflichtung besteht nicht für Kapitalgesellschaften, einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Warum lohnt es sich, ein Unternehmen in Polen zu gründen?
Die Gründung eines Unternehmens in Polen ist für viele Ausländer eine attraktive Option. Polen bietet nämlich stabile wirtschaftliche Bedingungen, die der Entwicklung des Unternehmertums förderlich sind, sowie einen sich gut entwickelnden Binnenmarkt.
Darüber hinaus gewährleistet Polen als EU-Mitglied den Zugang zum Binnenmarkt und erleichtert so den Handel und die internationale Zusammenarbeit. Auch die öffentliche Verwaltung wird immer kundenfreundlicher und bietet vereinfachte Registrierungsverfahren und Unterstützung für Investoren.
Vorteile des Erwerbs einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z o.o.) ist eine beliebte Rechtsform in Polen – dank der beschränkten Haftung der Eigentümer gewährleistet sie Stabilität und Sicherheit für die Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus ermöglicht der Kauf einer Gesellschaft die Vermeidung vieler Formalitäten im Zusammenhang mit der Registrierung und Führung neuer Unternehmen, was einen schnellen Start des Geschäfts ermöglicht.
Zusammenfassung: Wie gründet man als Ausländer ein Unternehmen in Polen?
Die Gründung eines Unternehmens in Polen als Ausländer ist ein Schritt, der Ihnen die Türen zum dynamischen EU-Markt öffnet. Polen ist aufgrund seiner Marktgröße und der verfügbaren Ressourcen ein attraktiver Standort für Unternehmen.
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