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Wie Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen - Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Gründung eines Unternehmens in Polen im Jahr 2025 ist ein Prozess, der reibungslos und weitgehend online durchgeführt werden kann – vorausgesetzt, Sie wissen, wo Sie anfangen müssen. Unabhängig davon, ob Sie sich für ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden, ist die Registrierung eines Unternehmens heute wesentlich einfacher als noch vor einigen Jahren. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung: die Wahl der Rechtsform, die Festlegung des Geschäftssitzes, die Bestimmung der PKD-Codes und die Wahl der Besteuerungsform.

In diesem Artikel finden Sie eine praktische Anleitung, wie Sie Schritt für Schritt den gesamten Prozess durchlaufen können – sowohl online als auch auf herkömmliche Weise. Sie erfahren auch, welche Dokumente erforderlich sind, wie die Anmeldung bei CEIDG oder KRS aussieht, wie lange die Registrierung eines Unternehmens dauert und wann Sie sich an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) oder das Finanzamt wenden müssen. Wenn Sie vorhaben, ein Unternehmen zu gründen, und keine Zeit mit Behördengängen verschwenden möchten, erhalten Sie in diesem Artikel einen klaren und übersichtlichen Überblick über das gesamte Verfahren.

Gründung einer Gesellschaft – professionell und fehlerfrei

Wir bereiten alle Dokumente vor und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Eintragung Ihrer Gesellschaft in das Handelsregister (KRS). Starten Sie Ihr Unternehmen ohne das Risiko formaler Fehler und Verzögerungen.

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Formen der Wirtschaftstätigkeit

In Polen sind viele Formen der wirtschaftlichen Tätigkeit erlaubt. Diese können hier aufgelistet werden: Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Aktiengesellschaft... Ich werde hier kurz auf Einzelunternehmen und Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingehen.

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Auch die Gründung eines Unternehmens in dieser Form ist einfach und schnell. Was Sie für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigen, ist ein Personalausweis. Ein solches Unternehmen kann online gegründet werden, einschließlich der Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde.

Eine Einzelfirma hat einen grundlegenden Nachteil. Im Falle des Scheiterns haftet der Inhaber für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen.

Eine schwierigere Form der Unternehmensgründung ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wie bei einem Einzelunternehmen kann auch hier fast alles über das Internet erledigt werden. Es ist auch möglich, eine fertige GmbH zu kaufen. Dies ist völlig legal, und viele Unternehmen, darunter auch wir, verkaufen solche Gesellschaften.

Im Gegensatz zu einer Einzelfirma ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine sichere Unternehmensform. Im Falle eines Scheiterns ist die Haftung des/der Gesellschafters/Gesellschafter auf die Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft beschränkt.

Form der Besteuerung und des Einzelunternehmens

Bei einem Einzelunternehmen ist es möglich, die günstigste Form der Besteuerung zu wählen.

Welche Besteuerung für einen Einzelunternehmer?

Im Falle eines Einzelunternehmens ist die Besteuerung in Form einer Steuerkarte möglich. Unternehmer, deren Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, können vereinfachte Abrechnungen beantragen und einen festen Betrag an Einkommensteuer zahlen.

Unternehmer in bestimmten Branchen, z. B. Friseure, Kosmetiker, können sich für eine Pauschalsteuer entscheiden. Die Steuer wird auf einen bestimmten Betrag der Einnahmen gezahlt, und der Unternehmer muss keine vollständige Buchhaltung führen.

Für kleine Unternehmen ist es möglich, eine Pauschalsteuer zu zahlen. Dies ist ein fester Einkommensteuersatz von 19 %.

Natürlich ist es auch möglich, eine vollständig registrierte Einkommensabrechnung durchzuführen.

Für die Eintragung eines Unternehmens erforderliche Dokumente

Die Liste der für die Anmeldung eines Unternehmens erforderlichen Unterlagen hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen, benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass. Auch eine PESEL-Nummer ist erforderlich.

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei einfachen Gesellschaften, die nur Bareinlagen leisten, ist ein solcher Vertrag online verfügbar.

Dies sind die Mindestdokumente, die für die Gründung eines Unternehmens erforderlich sind. In der Praxis werden wahrscheinlich noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Meldung an das Zentrale Wirtschaftsregister und Information (CEIDG)

Die Anmeldung beim Zentralen Unternehmensregister bedeutet, dass ein Unternehmen als Einzelunternehmen gegründet wird. Sie ist obligatorisch. Der Unternehmer muss ein entsprechendes Formular ausfüllen, was online geschehen kann. Er muss die entsprechenden Nummern der polnischen Klassifikation der Tätigkeiten auswählen. Der Unternehmer erhält automatisch eine REGON- und eine NIP-Nummer.

Die Einträge im CEIDG sind öffentlich zugänglich und dienen u.a. der Transparenz des Wirtschaftsgeschehens.

Wie gründet man ein Online-Unternehmen?

Sowohl Unternehmen in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch Einzelunternehmen können online gegründet werden. Sie sollten mit der Vorbereitung eines Firmennamens, der Adresse des eingetragenen Firmensitzes und der PKD-Codes beginnen . Die weiteren Schritte hängen von der gewählten Unternehmensform ab. Wenn es sich um ein Einzelunternehmen handeln soll, muss die Eintragung im CEIDG erfolgen; im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgt die Eintragung im nationalen Gerichtsregister. In beiden Fällen der Online-Anmeldung benötigen Sie ein vertrauenswürdiges Profil.

Wie lange dauert es, ein Unternehmen online zu gründen?

Es ist sogar möglich, ein Unternehmen innerhalb eines Tages online zu gründen. Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es jedoch in der Praxis unter Umständen nicht möglich, diese Zeit zu erhalten.

Wie gründen Sie Ihr Unternehmen auf traditionelle Art und Weise?

Wie bei der Online-Registrierung hängt dies von der Rechtsform des Unternehmens ab. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, müssen Sie zur örtlichen Behörde gehen, dort ein Formular ausfüllen und warten, bis der Sachbearbeiter die Formalitäten erledigt hat. Dann müssen Sie sich beim Sozialversicherungsamt anmelden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind unabhängig von den Einkünften des Unternehmens obligatorisch.

Die Gründung eines Unternehmens in Form einer Aktiengesellschaft ist komplizierter. Gleichzeitig ist es nicht möglich, alles auf die herkömmliche Weise zu erledigen. Die Eintragung der Gesellschaft in das nationale Gerichtsregister ist nur online möglich. Das bedeutet, dass der vor einem Notar geschlossene Gesellschaftsvertrag anschließend über das Internet beim KRS registriert werden muss. Dies kann natürlich auch von einem Notar vorgenommen werden.

Meldung von Aktivitäten an die ZUS

Seit einiger Zeit ist es möglich, ein Unternehmen bei der ZUS anzumelden, und zwar nicht nur auf herkömmliche Weise, sondern auch online auf PUE ZUS. Es ist möglich, auf diese Weise sowohl den Zahler, der die ZUS-Beiträge zahlt, als auch den Arbeitnehmer zu registrieren.

Es ist auch möglich, zum Sozialversicherungsamt zu gehen und dort den gesamten Papierkram zu erledigen.

Wahl der Form der Abrechnung mit dem Finanzamt

Das polnische Recht bietet einige begrenzte Optionen für die Wahl der Besteuerungsform.

Im Allgemeinen müssen Unternehmen die PIT für alle Beschäftigten entrichten. Die Mehrwertsteuer ist auf einen bestimmten Betrag der Einnahmen obligatorisch. Die Einkommensteuer ist eine weitere Abgabe. Sie kann nach einem Steuertarif gezahlt werden, man kann sich aber auch für eine Pauschalsteuer entscheiden. Der Steuertarif ist bis zu einem Jahreseinkommen von 180-200 Tausend PLN rentabel. Bei einem höheren Einkommen lohnt es sich, zur Pauschalsteuer zu wechseln.

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